Leid, verborgen unter Schwarz

Sobald irgendwo ein Name auftaucht, schrillen in vielen Thüringer Behörden und Verwaltungen alle Alarmglocken: Achtung Datenschutz, gar nichts mehr sagen! Manchmal ist das eine richtige Herangehensweise. Manchmal werden diese Alarmsysteme aber auch genutzt, um unliebsame und zusätzliche Arbeit zu vermeiden. Fast immer spielen bei solchen Überlegungen Ängste eine Rolle, weil die Rechtslage nicht ganz einfach ist – was manchmal zu geradezu surrealen Ergebnissen führt.

Ein Blick auf die Klosterkirche in Neuruppin.
Die Klosterkirche in Neuruppin: Auch in dieser Stadt in Brandenburg haben Neonazis nach der Wende getötet. An sie wird würdiger erinnert als an die Menschen, über die im Thüringer Bericht zu Todesopfern rechter Gewalt geschrieben wird. Fotos: Sebastian Haak/Pixabay

Von Sebastian Haak

Erfurt – Es gibt viele Möglichkeiten, an die Menschen zu erinnern, die von Rechtsextremisten in den vergangenen Jahrzehnten ermordet worden sind. Für eine dieser Optionen hat sich Brandenburg entschieden. Eine andere Option – eine, die dem Brandenburger Modell geradezu diametral entgegensteht – hat Thüringen gewählt. Wobei die Thüringer Option die Frage geradezu provoziert, ob sie eigentlich eine würdige Form der Erinnerung an die Getöteten darstellt. Probleme mit dem Datenschutz freilich dürften die Verantwortlichen im Freistaat kaum bekommen.

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